Qualitätssicherung bei Produkten,
Ingenieur- und Bauleistungen

Die Arbeitsgemeinschaft
Österreichische Güteanforderungen für Erzeugnisse
im Siedlungswasserbau (ARGE ÖGA)

wurde zur nachhaltigen Sicherung des hohen Qualitätsniveaus sowie zur Festlegung dem Stand der Technik entsprechender Qualitätsanforderungen für Erzeugnisse im Siedlungswasserbau gegründet.

Damit soll einerseits die Betriebssicherheit dieser Anlagen sichergestellt und andererseits deren Lebensdauer erhöht werden. Diese Festlegungen dienen überdies der Einhaltung des § 1 Umweltförderungsgesetz („UFG“, BGBl 185/1993 idgF) und des § 10 Abs 2 Z 2a der „Förderrichtlinien für die Kommunale Siedlungswasserwirtschaft 1999 idF 2013“.

Der Siedlungswasserbau ist für die österreichische Volkswirtschaft von wesentlicher Bedeutung. Die Sicherung eines effizienten Ausbaus und die Anpassung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung an den jeweiligen „Stand der Technik“ erfordern den Einsatz von erheblichen Mitteln der öffentlichen Hand.

Daher muss die Auswahl von besonders langlebigen und an die österreichischen Bedingungen optimal angepassten Produkten und Anlagen entscheidend für den Einsatz dieser Mittel sein. Die Abeitsgemeinschaft hat deshalb um diese Zielvorgaben zu unterstützen zwei Leitlinien als Orientierungshilfe veröffentlicht:

Leitlinie 1: Qualitätssichung bei Produkten
Die „Leitlinie 1“ befasst sich mit der „Qualitätssicherung bei Produkten“, um die seit vielen Jahren bestehenden hohen Qualitätsstandards für Produkte im österreichischen Siedlungswasserbau auch weiterhin gewährleisten zu können. Diese Zielsetzung kann insbesondere durch Anwendung der bewährten produktspezifischen Richtlinien von GRIS, GWT und ÖVGW sichergestellt werden.

Leitlinie 2: Qualitätssicherung bei Ingenieur- und Bauleistungen
Die „Leitlinie 2“ befasst sich mit der „Qualitätssicherung bei Ingenieur- und Bauleistungen“, um den Bauherren dabei zu unterstützen, das Projekt in jeder Phase – von der Entscheidung für das Projekt bis zu dessen Abnahme – qualitativ hochwertig umzusetzen. Die Gliederung und der Inhalt der „Leitlinie 2“ orientieren sich daher an der typischen zeitlichen Abfolge eines Bauvorhabens.

Die Arbeitsgemeinschaft verfolgt ihre Ziele durch die Herausgabe und die dem Stand der Technik entsprechende laufende Aktualisierung der „Österreichischen Güteanforderungen für Erzeugnisse im Siedlungswasserbau“. Diese Güteanforderungen bilden eine einheitliche Grundlage für die produktspezifischen Richtlinien, die von GRIS, GWT und ÖVGW erstellt werden. Die Arbeitsgemeinschaft hat weiters die Aufgabe, diese produktspezifischen Richtlinien in Hinblick auf die Einhaltung der Güteanforderungen zu überwachen. Sie ist daher in das Begutachtungsverfahren zu relevanten produktspezifischen Richtlinien von GRIS, GWT und ÖVGW eingebunden.

Die Mitglieder der ARGE sind:

  • Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen | Arch+Ing
  • Gütegemeinschaft Wassertechnik (GWT)
  • Güteschutzverband Rohre im Siedlungswasserbau (GRIS)
  • Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW)
  • Österreichischer Gemeindebund
  • Österreichischer Städtebund
  • Wirtschaftskammer Österreich Bundesinnung Bau
  • Wirtschaftskammer Österreich Fachverband Ingenieurbüros

Kontakt

Alexander Schwanzer

c/o ÖVGW


Schubertring 14

1010 Wien

T: +43 1 513 15 88 - 36

F: +43 1 513 15 88 - 25

schwanzer@ovgw.at

Arbeitsgemeinschaft Güte im Siedlungswasserbau

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